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Vereinbarkeit

Das Thema Vereinbarkeit hat einen festen Platz in der Metall- und Elektro-Industrie, dem Herz der Wirtschaft, und ist auch ein fester Bestandteil der betrieblichen Personalpolitik. Unsere Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter in jeder Lebensphase. Und das Thema ist auch nicht neu: Schon in einer Beschäftigtenbefragung aus 2017 sagten 86 Prozent aller M+E-Arbeitnehmer, dass sie kein Problem bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der M+E-Industrie / Foto © AdobeStock/blacksalmon
Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der M+E-Industrie / Foto © AdobeStock/blacksalmon

Das Engagement der Unternehmen ist äußerst vielseitig und reicht von der betriebseigenen Kindertagesstätte und Eltern-Kind-Büros über flexible Arbeitszeitmodelle und die Berücksichtigung von Familienzeiten bei der Karriereplanung bis hin zu individuellen Lösungen. Die Tarifverträge der Metall- und Elektro-Industrie geben den Unternehmen den erforderlichen Spielraum hierfür. Neben den bereits bisher bestehenden tariflichen Spielräumen bietet auch der Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten flexible Möglichkeiten für die Betriebsparteien und die Beschäftigten zur Umsetzung und Ausgestaltung.

Die Verbände beraten und unterstützen zudem die Unternehmen insbesondere bei der Kinderbetreuung.

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, möchten und müssen sich auch berufstätige Personen häufig für eine bestimmte Zeit selbst um ihn kümmern. Doch arbeiten und gleichzeitig pflegen stellt viele Menschen – und damit auch ihre Arbeitgeber – vor große Probleme. Die Lösungsansätze betreffen im Kern meist die Arbeitszeitgestaltung, sehen aber auch Regelungen zu Arbeitsort, Beratung und Rückkehr vor. Durch den Gestaltungsspielraum der tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen haben die Unternehmen schon lange vor der gesetzlichen Regelung der „Familienpflegezeit“ eine Vielfalt von passgenauen betrieblichen Regelungen entwickelt. Die gesetzlichen Regelungen wurden zudem im Jahr 2019 durch die tarifvertragliche Möglichkeit ergänzt, für Beschäftigte mit Kindern bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres oder mit pflegebedürftigen Angehörigen anstelle des tariflichen Zusatzgeldes (T-ZUG (A)) Freistellungstage (8 Tage) zu beantragen.

Unsere Online-Broschüre „Familie und Beruf im Herz der Wirtschaft“ zeigt die vielfältigen Angebote der Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie zur bestmöglichen Vereinbarkeit. Dort werden vorbildliche Beispiele aus Firmen und Werken vorgestellt und regelmäßig aktualisiert.